Mitarbeitervertretung

Wir sind für Sie/Euch da:

nach telefonischer Vereinbarung

Telefon: 02151/ 63 37 - 188

oder per Email mav@skf-krefeld.de

MAV - Vorsitzende
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Ingeborg Schiele

Arbeitsbereich:

Geschäftsstelle

Mitarbeiterin der Verwaltung

Telefon: 02151/ 63 37- 15
Email: schiele@skf-krefeld.de

 

Stellv. MAV-Vorsitzende

Sigrun Winkler

Arbeitsbereich:

OGS Sollbrüggenschule

päd. Mitarbeiterin

Telefon: 02151/ 15 30 500

 

Beisitzerin

Nicole Drabben

Arbeitsbereich:

Refugium SBW

pädagog. Mitarbeiterin

Telefon: 01577 / 1243960

 

Beisitzerin
files/MAV/Ute Gall-Huemmer 2019 Web.jpg

Ute Gall-Hümmer

Arbeitsbereich:

SPFH

Teamleitung

Telefon: 02151/ 63 37-56 + 57

 

Beisitzerin

Monika Mavric

Arbeitsbereich:

Kindergruppe "Sonnenschein, pädagog. Mitarbeiterin

Bewo Mika, Mitarbeiterin in der Verwaltung

Telefon: 01577 / 33 80 6189

 

Schriftführerin

Marika Will

Arbeitsbereich:

Beratungsdienst

Mitarbeiterin in der Verwaltung

Telefon: 02151 / 629-111

 

Beisitzerin

Jeanette Wullstein

Arbeitsbereich:

Bewo Mika

pädag. Mitarbeiterin

Telefon: 01577 528 8955

 

MAV, was ist das?

  • Die MitArbeiterVertretung, kurz MAV genannt, ersetzt in kirchlichen Einrichtungen den Personal- bzw. Betriebsrat.
  • Die MAV ist ein demokratisch gewähltes Organ, das stellvertretend darauf achtet, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden.
  • Die MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung) dient als Arbeitsgrundlage.
  • Alle 4 Jahren finden die Wahlen statt.

MAV, was macht sie?

  • Auf Gleichbehandlung aller Mitarbeiter/innen bei gleichen sachlichen Voraussetzungen achten
  • Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber anstreben
  • Beschwerden bzw. Anregungen entgegennehmen und ggf. Lösungen anstreben
  • Sich für die Durchführung des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der Gesundheitsförderung einsetzen
  • Die Eingliederung schwerbehinderter, älterer, ausländischer und schutzbedürftiger Mitarbeiter fördern
  • auf familien- und frauenfreundliche Arbeitsbedingungen hinwirken

Hat die MAV Rechte?

Die MAV gestaltet durch Beteiligungsrechte das kollektive Arbeitsrecht: Das bedeutet, dass bestimmte Maßnahmen des Dienstgebers der Beteiligung der MAV bedürfen ansonsten sind sie rechtsunwirksam, d.h. wirkungslos.Die MitArbeiterVertretung, kurz MAV genannt, ersetzt in kirchlichen Einrichtungen den Personal- bzw. Betriebsrat. 

Wie findet diese aktive Mitwirkung statt?

Informationsrecht

  • Bezüglich Einzelheiten des Stellenplans und Informationen in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Allen wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere bei größeren Unternehmen

Anhörungs- und Mitberatungs- sowie Vorschlagsrecht z.B.

  • Bei der Verpflichtung zur Teilnahme oder Auswahl von Teilnehmer/-innen für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen
  • Durchführung beruflicher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Maßnahmen innerbetrieblicher Information und Zusammenarbeit
  • Kündigungen

Zustimmungs- und Antragsrecht, z.B.

  • Bei Einstellungen
  • Bei Eingruppierungen (Höhergruppierungen)
  • Bei Änderungen von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Verteilung auf die einzelnen Wochentage
  • Bei der Festlegung der Richtlinien zur Urlaubsplanugn und zur Urlaubsregelung
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen für die Mitarbeiter/innen

Abschluss von Dienstvereinbarungen

Wann macht die MAV das alles?

  • Die MAV‐Tätigkeiten gehen den beruflichen Aufgaben vor und finden in der Regel während der Arbeitszeit statt;
  • der Arbeitsauftrag ist entsprechend zu reduzieren.
  • Dazu kann sich aber das MAV‐ Mitglied nicht selbst vom Dienst befreien, sondern die Freistellung wird generell vom Dienstgeber gewährt.
  • Aber: auf die erforderliche Freistellung besteht ein Rechtsanspruch mit Abmeldepflicht.
  • Vereinfacht ausgedrückt: wenn Sie MAV‐Tätigkeit wahrnehmen wollen, müssen Sie dies dem Dienstgeber mitteilen, dieser darf nicht nein sagen.
  • Auch wenn die MAV‐Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit stattfinden muss, wird entsprechender Freizeitausgleich gewährt.

Vertrauensperson der Schwerbehinderten und Gleichgestellten

Die Vertrauensperson arbeitet eng mit der   Mitarbeitervertretung (MAV) zusammen und ist, wie zwei MAV Vertreter, ebenfalls im Arbeitsschutzausschuss vertreten.

Weitere Unterstützung erhält sie von der Berufsgenossenschaft, der Renten-versicherung, dem Inklusionssamt, den Krankenkassen, dem Integrationsfach-dienst sowie der Agentur für Arbeit.

Vertrauensperson der Schwerbehinderten und Gleichgestellten
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Heide von Borries

Arbeitsbereich:

Frauenhaus

Diplom-Sozialarbeiterin

Telefon: 02151 / 6337 - 23/-26
Email: von-borries@skf-krefeld.de
Flyer Download: hier klicken
stellvertr. Vertrauensperson der Schwerbehinderten und Gleichgestellten
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Heike Göldner

Arbeitsbereich:

OGS- Edith-Stein-Grundschule

päd. Fachkraft

Telefon: 02151 / 5162847
Email: goeldner@skf-krefeld.de
Flyer Download: hier klicken